TERMS & CONDITIONS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
STAND DEZEMBER 2021
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die Rookies at Work GmbH, FN 401824v (LG Salzburg), (im Folgenden: Rookies), erbringt ihre Leistungen im Bereich Social Media, Content Marketing, Event- und Künstlermanagement, Grafik und Werbung ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle, auch für künftige, Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Die Geltung von fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder branchenunüblichen Geschäftsbedingun gen wird ausgeschlossen.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Rookies erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung anerkannt.
1.6. Rookies behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, können diese Änderungen bereits am Tag der Kundmachung angewandt werden.
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Rookies beschäftigt sich mit der Abwicklung von Werbe-, Artist- und Eventprojekten, insbesondere in den Bereichen Social Media, Content Marketing, Event- und Künstlermanagement, Grafik Design, Eventkonzeptionen, Präsentationen, Umsetzung von Videoclips, Markenführung, usw.
2.2. Der Gegenstand der vertraglichen Leistungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2.3. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige schriftliche Angebot oder der jeweilige Projektvertrag, in dem der Leistungsumfang von Rookies und die jeweiligen Entgelte festgehalten werden.
2.4. Sofern im Angebot oder Kostenvoranschlag nichts anderes vermerkt ist, ist Rookies an das Angebot 14 Tage ab Zusendung daran gebunden. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden
zustande. Die Annahme hat schriftlich (auch per E-Mail möglich) zu erfolgen. Erfolgt die Beauftragung erst nach 14 Tagen, so behält sich Rookies das Recht vor, das Angebot nach Prüfung entsprechend zu korrigieren. Auch nachträglich vorgenommene Änderungen bedürfen der jeweiligen schriftlichen Annahme. 2.5. Bei Vertragsabschlüssen zur Durchführung von Veranstaltungen mit Dritten erfolgt der Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers.
3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot samt Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. 3.2. Der jeweilige Vertragspartner wird Rookies mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. 3.3. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde trägt den infolge unrichtigen, unvollständigen und nachträglich geänderten Angaben zur Erbringung der Leistung entstehenden Mehraufwand von Rookies und hält Rookies für allfällige dadurch verursachten Zeitverzögerungen schad- und klaglos. 3.4. Hinsichtlich übernommener Entwürfe der Kunden haftet der jeweilige Kunde für die technische Mängelfreiheit, insb. Freiheit von schädlichen Komponenten wie Viren, Trojanern, etc. des übermittelten Materials und hält Rookies schad- und klaglos.
4. INHALTLICHE VERANTWORTUNG / GEHEIMHALTUNG
4.1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für das an Rookies übergebene Material (Videos, Lichtbilder, Logos, Sound, etc.) und garantiert, dass das Material gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstößt oder diskriminierend ist. Er garantiert, dass durch die Verwendung des Materials im Rahmen der vertraglichen vereinbarten Leistungserbringung, insbesondere auch durch die Verwertung von Bearbeitungen des Materials nicht in die Rechte Dritter, insb. Urheber-, Marken,- und Persönlichkeitsrechte, sowie Wettbewerbsrechte eingegriffen wird. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, Rookies bei Inanspruchnahme wegen einer solchen Rechtsverletzung oder der Geltendmachung von Schutzrechten von Dritten zur Gänze schad- und klaglos zu halten. 4.3. Hinsichtlich nicht übernommener Entwürfe ist der Kunde zur Geheimhaltung verpflichtet und ist ihm untersagt, nicht übernommene Lösungsvorschläge von Rookies selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen. 4.4. Rookies und deren Kunden verpflichten sich wechselseitig, alle bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten.
5. BEAUFTRAGUNG DRITTER
5.1. Rookies ist berechtigt, die Leistung selbst oder auch durch Dritte zu erbringen.
5.2. Dritte haben hiefür über die entsprechende Qualifikation zu verfügen.
6. TERMINE / FRISTEN / KÜNDIGUNG
6.1. Verbindliche Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. Befindet sich Rookies in Verzug, ist der Kunde erst zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn er Rookies eine angemessene Nachfrist gewährt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Rookies. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2. Ist der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B: Bereitstellung von Material, etc.) in Verzug, entbindet dies Rookies jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
6.3. Rookies ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und Rookies aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann. Stellt der zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Grund ein schuldhaftes und zugleich vertragswidriges Verhalten dar, so hat Rookies Anspruch auf Schadenersatz.
7. ENTGELT / HONORAR
7.1. Sofern in dem jeweiligen Einzelvertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird entsteht der Honoraranspruch von Rookies nach Erbringung jeder Teilleistung. Rookies ist jedoch berechtigt, zur Deckung des zu erwartenden Aufwands Vorschüsse vom Kunden zu verlangen.
7.2. Dem Kunden wird das Entgelt gemäß Angebot in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Projektschritts.
7.3. Bei Erstbeauftragung sind 30% der Auftragssumme sofort fällig und voraus nach Aufforderung seitens Rookies vom Kunden zu bezahlen.
7.4. Das Honorar versteht sich als Nettoentgelt exklusive aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der Umsatzsteuer sowie allfälliger Werbeabgabe. Alle Rookies erwachsenden notwendigen Barauslagen (Versandkosten, Reiseaufwand, etc.) sind ebenfalls vom Kunden zu ersetzen.
7.5. Im Falle eines Verzuges des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 6% per anno fällig.
7.6. Sofern die effektiven Kosten die von Rookies unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen, erfolgt seitens Rookies ein schriftlicher Hinweis an den Kunden auf die Entgeltsteigerung.
8. ZAHLUNG
8.1. Die Rechnungslegung und Zahlung erfolgt gemäß der jeweiligen Vereinbarung. Bei Nichtbestehen einer Vereinbarung ist der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zu überweisen.
8.2. Bereits geleistete Akontozahlungen werden in Abzug gebracht.
8.3. Der Kunde ist einverstanden, dass Rechnungen von Rookies an ihn auch elektronisch übermittelt werden.
8.4. Die Zahlungen haben auf das Konto von Rookies, IBAN: AT63 3500 0000 9401 5070, BIC: RVSAAT2S, zu erfolgen.
9. PRÄSENTATIONEN / KONZEPTIONEN / GEISTIGE ENTWÜRFE
9.1. Auch die Einladung des Kunden, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag an Rookies, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Hiefür gebührt Rookies für die Teilnahme an Präsentationen ein angemessenes Honorar gem. Pkt 7. der AGB, wobei auch ohne Vereinbarung Rookies berechtigt ist, dem Kunden den Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten von Fremdleistungen zu verrechnen. Dies gilt auch für Konzeptionen oder sonstiger geistiger Entwürfe.
9.2. Im Falle von einer geplanten Ideenumsetzung seitens der Kunden ohne weitere Auftragserteilung an Rookies, hat der Kunde die entgeltpflichtigen Nutzungsrechte zu erwerben.
10. NUTZUNGSRECHTE
10.1. Alle von Rookies erarbeiteten Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht und dürfen vom Kunden nur im vereinbarten Umfang genützt werden.
10.2. Kommt z.B. nach einer Präsentation ein weiteres Auftragsverhältnis nicht zustanden, so verbleiben alle Rechte an Präsentationsunterlagen, Konzeptionen oder geistigen Entwürfen bei Rookies. Präsentationsunterlagen gehen in das Eigentum von Rookies über.
10.3. Mit Zahlung eines Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte, ihm ist die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte bei sonstigem Schadenersatz untersagt.
10.4. Rookies darf Namen, Logos und gestaltete Produkte zu eigenen PR- und Marketingzwecken verwenden, gestaltete Produkte nach Veröffentlichung durch den Kunden. Dem Kunden wird jedoch ein Einspruchsrecht eingeräumt (redaktionelles Vetorecht).
10.5. Mangels Erwerbs von Nutzungsrechten gem. Pkt. 9.2. ist Rookies berechtigt, allfällige Präsentationen, Konzeptionen oder geistigen Entwürfe zu verwenden. Unabhängig vom Erwerb von Nutzungsrechten verbleiben Originalentwürfe bei Rookies und hat Rookies einen Anspruch auf ein kostenloses Belegexemplar.
10.6. Der Kunde erwirbt das Eigentum an von Rookies gelieferten Produkten und sonstigen Sachen sowie auch an allen anderen Rechten erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars (Eigentumsvorbehalt).
11. GEWÄHRLEISTUNG / ANSPRÜCHE WEGEN MÄNGELN
11.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Kalendertagen ab Leistungserbringung, schriftlich, bei sonstigem Verlust jeglicher, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatz-Ansprüche, geltend zu machen und zu begründen.
11.2. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei Rookies zwei Verbesserungsversuche zustehen. Vorrangig hat der Kunde die Rechte auf Verbesserung oder Austausch der Leistung zu begehren. Erst nach Scheitern von zwei Verbesserungsversuchen oder wenn Rookies die Verbesserung infolge Unverhältnismäßigkeit ablehnt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte zu.
11.3. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erbringung der Leistung.
12. SCHADENERSATZ
12.1. Rookies haftet nur für unmittelbare Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
12.2. Die Haftung von Rookies für mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, frustrierte Aufwendungen, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ist ausgeschlossen.
12.3. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden an Rookies sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern und Abgaben begrenzt.
13. RÜCKTRITT VOM VERTRAG / STORNIERUNG
13.1. Rookies ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder von ihm – trotz Nachfristsetzung – verzögert wird.
13.2. Ebenfalls ist Rookies ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde – trotz Mahnung und Nachfristsetzung – keine begehrte Vorauszahlung oder eine gleichwertige Sicherheit (Bankgarantie, etc.) leistet.
13.3. Bestehen berechtigte Bedenken gegen die Bonität des Kunden oder wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist Rookies gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
13.4. Im Falle eines schriftlichen Rücktritts vom Vertrag seitens des Kunden (Vertragsstornierung, Absage einer Präsentation, Veranstaltung, etc.) darf Rookies nach Erhalt des Schreibens Stornobeträge dem Kunden in Rechnung stellen.
13.5. Es gelten folgende Stornobeträge: Bei Stornierung ab Auftragserteilung: 30 % der Auftragssumme, bei Stornierung ab 28 Tage vor Zeitpunkt der Leistungserbringung: 50 % der Auftragssumme, bei Stornierung ab 14 Tage vor Zeitpunkt der Leistungserbringung: 80 % der Auftragssumme und bei Stornierung ab 7 Tage vor Zeitpunkt der Leistungserbringung: 100 % der Auftragssumme
14. ABWERBUNG
14.1. Der Kunde und sein mit ihm assoziiertes Unternehmen verpflichten sich, für die Dauer eines mit Rookies abgeschlossenen Vertrages und darüber hinaus für weitere drei Jahre (wobei hiefür das Datum der letzten Honorarrechnung maßgeblich ist) keine Mitarbeiter von Rookies ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Rookies direkt oder indirekt abzuwerben. Dies gilt auch für die Abwerbung von Rookies -Subauftragnehmern oder deren Mitarbeiter durch den Vertragspartner.
14.2. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Kunde/Vertragspartner zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 36.000 verpflichtet. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt davon unberührt.
15. GEHEIMHALTUNG / VERTRAULICHKEIT / DATENSCHUTZ
15.1. Rookies verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhalten, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung.
15.2. Alle vom Kunden angegebenen und auch personenbezogenen Daten werden von Rookies ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Auftrages verarbeitet bzw. verwendet.
15.3. Im Sinne der DSGVO nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass die Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Im Rahmen der Leistungserbringung erhebt Rookies nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind oder die der Kunde Rookies freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Kontodaten, etc. sowie ggf. sensible Daten können mitumfasst sein.
15.4. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies die Erfüllung des Auftrages erfordert.
15.5. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unzutreffender Daten gemäß Art 16 DSGVO, auf Löschung von Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 18 DSGVO, auf Widerspruch gegen die unzumutbare Datenverarbeitung gemäß Art 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO.
15.6. Sofern die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung erfolgt, hat der Kunde die Möglichkeit, diese jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
15.7. Der Kunde hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8 in 1080 Wien.
16 ANZUWENDENDES RECHT / ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
16.1. Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen österreichischem Recht (UGB, ABGB, KSchG, etc.), dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
16.2. Erfüllungsort ist die Stadt Salzburg.
16.3. Zur Entscheidung von Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen eines Vertrages oder über die sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht in Salzburg (BG Salzburg, LG Salzburg) zuständig.
16.4. Rookies ist jedoch berechtigt, den Kunden/Vertragspartner auch an einem anderen, etwa seinem allgemeinen Gerichtsstand, zu klagen.